Tagesordnung | | 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2007, des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31.12.2007 abgelaufene Geschäftsjahr | | | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. | Der Vorschlag ist von Vorstand und Aufsichtsrat mit 98,96 % der abgegebenen Stimmen und mit der erforderlichen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals angenommen worden.
Bei dieser Abstimmung waren 7.564.413 Stimmen aus der gleichen Anzahl Aktien nach § 136 AktG ausgeschlossen. | | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. | Der Vorschlag ist von Vorstand und Aufsichtsrat mit 99,50 % der abgegebenen Stimmen und mit der erforderlichen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals angenommen worden.
Bei dieser Abstimmung waren 78.931 Stimmen aus der gleichen Anzahl Aktien nach § 136 AktG ausgeschlossen. | | 4. | Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen. | Der Vorschlag ist vom Aufsichtsrat mit 99,78 % der abgegebenen Stimmen und mit der erforderlichen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals angenommen worden. | | 5. | Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung (Sitzverlegung) a) Der Sitz der Gesellschaft soll von derzeit St. Georgen nach Stuttgart verlegt werden. Damit ist eine Satzungsänderung erforderlich.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern:
„(2) Sie hat ihren Sitz in Stuttgart."
| Der Vorschlag ist von Vorstand und Aufsichtsrat mit 99,73 % der abgegebenen Stimmen und mit der erforderlichen Mehrheit von zumindest drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals angenommen worden. |
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