Am 1. Juli 2005 ist das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Kraft getreten. § 10 Absatz 1 WpPG verpflichtet Emittenten von Wertpapieren, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesetzlicher Regelungen veröffentlicht hat.
In der nachstehenden Übersicht finden Sie für das vergangene Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember 2007) alle entsprechenden Dokumente oder Verweise.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können.
St. Georgen, den 23. April 2008
GFT Technologies AG
Art der Information
Datum der Veröffentlichung
§ 15 WpHG – Ad-hoc Meldungen
Im Geschäftsjahr 2007 wurden keine Ad hoc Meldungen veröffentlicht.
Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein angegebener Pfad nicht verfügbar oder nicht funktionsfähig sein sollte, halten wir die Informationen in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:
GFT Technologies AG
Andrea Wlcek
Head of Investor Relations
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