Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) schätzt Cloud-Lösungen als eine Möglichkeit für innovative Geschäftsmodelle und effizientere Prozesse für Banken ein. Aufgrund dessen hat die SBVg einen sogenannten „Cloud-Leitfaden“ verfasst, um Schweizer Finanzinstituten den Weg in ein cloudbasiertes Datenmanagement insbesondere im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Regulatorik zu vereinfachen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erlaubt eine Auslagerung ins Ausland, wenn die Bank ausdrücklich zusichern kann, dass sie selbst, die Prüfungsgesellschaft und die FINMA ihre Einsichts- und Prüfrechte wahrnehmen und durchsetzen können. Ausserdem muss es möglich sein das Unternehmen in der Schweiz zu sanieren beziehungsweise zu liquidieren. Die dafür notwendigen Informationen müssen jederzeit zur Verfügung stehen.
Die steigende Bedeutung von Cloud Computing als wichtigen Innovationsfaktor für Unternehmen sehen auch die Europäische Kommission und die BaFin. Beide haben klare Richtlinien und Orientierungshilfen vorgegeben, um Finanzdienstleister bei ihren Herausforderungen zu unterstützen und den regulatorischen Rahmen für Cloud-Services abzustecken. In ihrem Merkblatt legt die BaFin einen Schwerpunkt auf die Vertragsgestaltung zwischen der Bank und dem Cloudanbieter und liefert Vorgaben, die bei der Wahl des Cloudanbieters zu beachten sind.
Warum Banken sich scheuen einen US-Cloudanbieter zu nutzen
US-Cloudanbieter unterliegen dem sogenannten US Cloud Act. In diesem Rahmenwerk wird der Zugriff auf die gespeicherten Daten durch amerikanische Strafverfolgungsbehörden geregelt. Die Sorge vor einem Verstoss gegen den Datenschutz ist in den meisten Fällen unbegründet. Zum einen müssen personenbezogene Daten beziehungsweise Daten die dem Bankengeheimnis unterliegen, nicht in der Public Cloud vorgehalten werden. Zum anderen können Massnahmen wie zum Beispiel die Verschlüsselung der Daten genutzt werden, um diese vor ungewollten Zugriffen zu schützen.
„Das Verschlüsselungsverfahren wie auch die Stärke des Verschlüsselungsschlüssels müssen den gegenwärtigen Sicherheitsstandards Rechnung tragen, sodass die Verschlüsselung als kryptographisch sicher betrachtet werden kann.“ (Leitfaden SBVG Seite 35)
Ausserdem hat laut der SBVg der Cloudanbieter die Pflicht bei Anfragen von ausländischen Behörden das Vorgehen abzustimmen. Kundendaten in der Schweiz sind laut SBVg zu sichern durch:
- technische Massnahmen (wie Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Verschlüsselung)
- organisatorische Massnahmen (wie die Prüfung der Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards des Cloud-Anbieters)
- vertragliche Massnahmen (wie die angemessene Festlegung der technischen und organisatorischen Massnahmen)
Einer der Tipps, den die SBVg zum Schutz der Kundendaten in der Cloud erteilt, ist die „Anonymisierung“ der Daten. Durch geeignete Massnahmen können Daten wie der Name oder die Anschrift so anonymisiert werden, dass eine Zuordnung zu einer Person nicht mehr möglich ist. Der Schritt die Daten zu anonymisieren muss unwiederbringlich ausgeführt sein, sodass eine Zuordnung zu keinem Zeitpunkt erfolgen kann. Wenn dieser Schritt vollzogen ist, zählen die Daten laut SBVg nicht mehr zu den Kunden-, beziehungsweise Personendaten und können ohne Weiteres in die Cloud ausgelagert werden.