Eine klassische PEP Liste umfasst folgende Personenkreise:
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Personen, die hohe Ämter in der Legislative bekleiden, wie etwa Bundestagsmitglieder
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Personen, die hohe Ämter in der Exekutive innehaben wie Minister oder Staatsoberhäupter, sowie hochrangige Offiziere der Streitkräfte
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Personen, welche über hohe Ämter in der Judikative verfügen
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Hochrangige Diplomaten und Botschafter
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Ranghohe Mitglieder staatseigener Betriebe
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Lebenspartner und Familienangehörige von PEPs
Dies stellt natürlich keine vollständige PEP Liste dar. Im Rahmen einer Due Diligence Prüfung nach §6 GWG (Geldwäschegesetz) bedürfen diese Personen einer verstärkten Sorgfaltspflicht. So müssen Unternehmen im Ablauf der Prüfung z.B. das Vermögen und dessen Herkunft überprüfen, um Geldwäsche zu verhindern, denn als PEP definierte Personen werden anhand einer PEP-Liste generell als hoch risikobehaftete Personen eingestuft.
Warum ist ein PEP Screening unbedingt erforderlich?
Um Compliance Vorgaben einzuhalten, ist es in den meisten Fällen unerlässlich, ein umfassendes PEP Screening durchzuführen. In zahlreichen Instituten herrscht die Meinung vor, die langjährigen Geschäftspartner gut genug zu kennen. Betrachtet man jedoch die Lieferkette in ausreichender Tiefe, ist es notwendig die Lieferanten anhand einer PEP-Liste zu prüfen und auch deren Lieferanten einem umfassenden PEP Screening zu unterziehen. Nur so lassen sich Verstöße nachhaltig vermeiden.
Unternehmen und Institutionen, welche Ihre Sorgfaltspflichten verletzen und kein ausreichendes PEP-Screening vornehmen, müssen neben Reputationsschäden in der Öffentlichkeit auch mit enormen Strafzahlungen rechnen. Da es allerdings in vielen Fällen unumgänglich ist, mit PEPs zusammenzuarbeiten, müssen Unternehmen in ihren Geschäftsbeziehungen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Denn PEPs zählen zu den lukrativsten Zielkunden von Banken und Unternehmen. Hier kann GFT mit umfassenden Maßnahmen in den Bereichen Compliance und PEP Prüfung unterstützen.