Regelmäßige Sanktionslistenprüfung - wissen, wer die Kunden sind
Die Anforderungen und Verordnungen an Firmen in Bezug auf Compliance werden immer strikter. Insbesondere Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen müssen ihre Sorgfaltspflichten, z.B. bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus oder Geldwäsche kennen und einhalten, beispielweise die Eintragung in das Transparenzregister. Aber auch der industrielle Mittelstand sollte sich mit dem Thema beschäftigen, insbesondere Firmen, die im internationalen Bereich tätig sind.
De facto ist nämlich jedes in der EU ansässige oder tätige Unternehmen zur Sanktionslistenprüfung verpflichtet. Dies schreibt die EU-Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen vor, ebenso wie das Außenwirtschaftsgesetz.
In der Finanz-Sanktionsliste, die regelmäßig aktualisiert wird, sind Personen, Gruppen und Organisationen hinterlegt, die im Rahmen der EU-Außenpolitik mit bestimmten Sanktionen belegt worden sind. Oft handelt es sich hierbei um Handelsembargos und Sanktionen gegen terroristische Vereinigungen oder Terrorverdächtige.
Zu den Maßnahmen der Sanktionslisten zählen folgende Verbote:
Bereitstellungsverbote sorgen dafür, dass den betroffenen Subjekten weder technische noch wirtschaftliche Hilfe noch Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden dürfen. Es ist also sowohl verboten mit den betroffenen Personen und Organisationen Handel zu treiben, noch dürfen Waren an diese ausgeführt werden. Bei Waren, die einer Ausfuhrkontrolle bzw. einer Exportkontrolle unterliegen wie Waffen, sind auch länderbezogene Embargos zu beachten. Derzeit liegen in der EU Embargos gegen 30 Länder weltweit vor.
Daneben gibt es auch das Beteiligungsverbot: Dies bedeutet, dass Unternehmen keine Unternehmens-Anteile in bestimmten Regionen besitzen dürfen. Dies betrifft derzeit beispielsweise die Regionen Donezk und Luhansk. Der große Umfang der Anforderungen in diesem Bereich macht ein strukturiertes Vorgehen daher zu einer Herausforderung.
Sanktionslistenscreening als Unternehmenspflicht zur Vermeidung von Verstößen
Unternehmen müssen mit Hilfe einer Sanktionslisten Prüfung sicherstellen, dass sich kein Kunde auf einer solchen Liste befindet. Sollte dies der Fall sein, müssen unverzüglich Schritte eingeleitet werden, um den Geschäftskontakt zu beenden. Weder direkt noch indirekt dürfen den betreffenden Personen oder der Organisation Güter zukommen. Bei Treffern beim Sanktionslisten Check besteht eine Pflicht zur Auskunft an die zuständige Behörde. Verstöße, oder Versuche von Umgehungsmaßnahmen, werden mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Daher ist es unbedingt notwendig, dass Sanktionslisten regelmäßig geprüft werden. Dies bezieht sich nicht nur auf Neu- sondern auch auf Bestandskunden. Sie können die Sanktionslistenprüfung online mithilfe der Finanz-Sanktionsliste vornehmen: Mit dem Namen und dem Geburtsdatum der Person können Sie ein Screening vornehmen. Auch eine Adressprüfung steht zur Verfügung. In vielen Branchen gibt es jedoch eine große Anzahl an Kunden oder Lieferanten, die betrachtet werden müssen. Zudem fallen auch Mitarbeiter, Vertragspartner und Spediteure unter die Pflicht zur Überprüfung, was viel Aufwand mit sich bringt. Die Lösung für die schnelle Prüfung der Auskünfte ist Sanklistionslisten Software, die fortlaufend alle relevanten Sanktions- und Prüflisten scannt, egal ob Neu- oder Bestandskunden.
Optimierte Sanktionslistenprüfung online mit Sanktionslistenprüfungs Software
Es gibt zahlreiche Softwarelösungen zur Überprüfung von Sanktionslisten, was eine genaue Produktklassifizierung erschwert. GFT unterstützt seine Kunden daher mit maßgeschneiderten Tools und Lösungen. Wir begleiten unsere Kunden auch beratend in den Bereichen Compliance, Sanktionslistenprüfung, PEP, Zollrecht und vielem mehr. Dank unserer Expertise können Sie Verstöße bereits im Vorfeld verhindern oder, sollte es doch einmal zu einem Zwischenfall kommen, entsprechend reagieren.
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