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Stimmrechtsanteile

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) verändert.

02.08.2011 – GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

(Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG nach Maßgabe von § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG) 

Die Auer von Welsbach Privatstiftung, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. August 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am
1. April 2011 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 %
(0 Stimmrechte) beträgt.

Stuttgart, den 02.08.2011

GFT Technologies AG
Der Vorstand 
 
11.05.2011 – GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

(Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG nach Maßgabe von § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG)

Die AvW Beteiligungsverwaltungs GmbH, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Mai 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. April 2011 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt.

Stuttgart, den 11.05.2011

GFT Technologies AG
Der Vorstand
04.04.2011 – GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

(Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG nach Maßgabe von § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG)

Die AvW Gruppe AG, Krumpendorf, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. April 2011 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt.

Die AvW Invest AG, Krumpendorf, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. April 2011 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt.

Stuttgart, den 04.04.2011

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04.03.2010 – GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

(Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG nach Maßgabe von § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG)

Die AvW Invest AG, Krumpendorf, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. März 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG am 25. Februar 2010 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag ihre Beteiligung am stimmberechtigten Kapital 4,737 % (dies entspricht 1.247.040 Stimmrechten) beträgt.

Stuttgart, den 04.03.2010

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29.06.09 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG/Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG

Die AvW Invest AG, Krumpendorf, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. Juni 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG am 24. Juni 2009 durch Aktien die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01 % (das entspricht 1.319.049 Stimmrechten) beträgt.

Stuttgart, den 29.06.2009

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02.06.2009 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die AvW Invest AG, 9201 Krumpendorf, Hauptstraße 118, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. Mai 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG am 29. Mai 2009 durch Aktien die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,749 % (987.040 Stimmrechte) beträgt.

Es wurde ferner zu unserer Information mitgeteilt, dass die AvW Invest AG die vorgenannten Aktien von der AvW Gruppe AG erworben hat.

Stuttgart, den 02.06.2009

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01.04.2009 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Herr Dr. Markus Kerber, Bundesrepublik Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31. März 2009 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG am 27. März 2009 durch Aktien die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,00003 % (1.316.304 Stimmrechte) beträgt.


Stuttgart, den 01.04.2009

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21.07.2008 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 18.07.2008 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17.07.2008 unter Einbeziehung aller Sondervermögen die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,967 % (1.307.706 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH 4,929 % (1.297.706 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Tübingen, Deutschland.


St. Georgen, den 21.07.2008

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16.07.2008 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 15.07.2008 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 14.07.2008 über alle Sondervermögen hinweg die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,10 % (1.342.706 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH 4,51 % (1.187.706 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Tübingen, Deutschland.


St. Georgen, den 16.07.2008

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18.06.2008 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 16.06.2008 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 13.06.2008 über alle Sondervermögen hinweg die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,98 % (1.312.184 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH 4,51 % (1.187.706 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Tübingen, Deutschland.

St. Georgen, den 18.06.2008

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17.06.2008 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 12.06.2008 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11.06.2008 über alle Sondervermögen hinweg die Schwelle von 5 % der Stimmrechte erreicht hat und zu diesem Tag 5,00 % (1.317.184 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH 4,51 % (1.187.706 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Tübingen, Deutschland.

St. Georgen, den 17.06.2008

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20.09.2007 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die AvW Gruppe AG, Krumpendorf, Österreich, hat uns mit Schreiben vom 19.09.2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17.09.2007 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte erreicht und überschritten hat und zu diesem Tag 5,0127 % (Angabe der Anzahl an Aktien: 1.319.641) beträgt.

Es wurde weiter mit Schreiben vom 19.09.2007 namens der AvW Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien, Österreich), Dr. Wolfgang Auer von Welsbach (Österreich) und Auer von Welsbach Privatstiftung (Wien, Österreich) mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der vorgenannten Personen bzw. Rechtsträger an unserer Gesellschaft infolge ihrer Beteiligung an der AvW Gruppe AG am 17.09.2007 jeweils die Schwelle von 5 % der Stimmrechte erreicht und überschritten hat und zu diesem Tag 5,0127 % (Angabe der Anzahl an Aktien: 1.319.641) beträgt. Dieser Stimmrechtsanteil ist den vorgenannten Personen bzw. Rechtsträgern jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

In dieser Mitteilung wurden ferner die folgenden Beteiligungsverhältnisse angegeben:

An der AvW Gruppe AG ist zu 100% die AvW Beteiligungsverwaltung GmbH (FN 204069 b) beteiligt. Alleingesellschafter der AvW Beteiligungsverwaltung GmbH ist die Auer von Welsbach Privatstiftung (FN 171457 v). Dr. Auer von Welsbach ist Stifter der Auer von Welsbach Privatstiftung, welchem das alleinige Recht zur Änderung der Stiftungserklärung der Auer von Welsbach Privatstiftung zukommt.

St. Georgen, den 20.09.2007

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14.09.2007 - GFT Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GFT Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die AvW Gruppe AG, Krumpendorf, Österreich, hat uns mit Schreiben vom 10.09.2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 06.09.2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte erreicht und überschritten hat und zu diesem Tag 4,112 % (Angabe der Anzahl an Aktien: 1.082.641) beträgt.

Es wurde weiter mit Schreiben vom 10.09.2007 namens der AvW Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien, Österreich), Dr. Wolfgang Auer von Welsbach (Österreich) und Auer von Welsbach Privatstiftung (Wien, Österreich) mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der vorgenannten Personen bzw. Rechtsträger an unserer Gesellschaft infolge ihrer Beteiligung an der AvW Gruppe AG am 06.09.2007 jeweils die Schwelle von 3 % der Stimmrechte erreicht und überschritten hat und zu diesem Tag 4,112 % (Angabe der Anzahl an Aktien: 1.082.641) beträgt. Dieser Stimmrechtsanteil ist den vorgenannten Personen bzw. Rechtsträgern jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

In dieser Mitteilung wurden ferner die folgenden Beteiligungsverhältnisse angegeben:

An der AvW Gruppe AG ist zu 100% die AvW Beteiligungsverwaltung GmbH (FN 204069 b) beteiligt. Alleingesellschafter der AvW Beteiligungsverwaltung GmbH ist die Auer von Welsbach Privatstiftung (FN 171457 v). Dr. Auer von Welsbach ist Stifter der Auer von Welsbach Privatstiftung, welchem das alleinige Recht zur Änderung der Stiftungserklärung der Auer von Welsbach Privatstiftung zukommt.

St. Georgen, den 14.09.2007

GFT Technologies AG
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10.09.2007 - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die Ratio Asset Management LLP, 52 Cornhill, London, Großbritannien, hat uns mit Schreiben vom 07.09.2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 06.09.2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 0,0 % beträgt. Der Ratio Asset Management LLP sind keine Stimmrechtsanteile gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

GFT Technologies AG
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21.08.2007 - Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung gem. §§ 21 Abs. 1; 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG nach Maßgabe von § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

Die Ratio Asset Management LLP, 52 Cornhill, London, Großbritannien, hat uns mit Schreiben vom 20.08.2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil mit Wirkung vom 17.08.2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,11 % (Anzahl Stimmrechte: 817.964) beträgt. 3,11 % (Anzahl Stimmrechte: 817.964) sind gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

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26.06.2007 - Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die KST Beteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 25.06.2007 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GFT Technologies AG am 20.06.2007 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und nun 2,53% (das entspricht 666.300 Stimmrechten) beträgt.

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