NFTs fallen im Einzelfall unter MiCA
MiCA unterteilt Kryptowährungen in vier Kategorien: Kryptowerte, Wertereferenzierte Token, E-Geld Token und Utility Token. Von der Regulierung ausgeschlossen sind hingegen grundsätzlich Decentralized Finance, Non Fungible Tokens (NFTs), Staking und Lending. Der finale MiCA Text sieht zwar keine Regulierung von NFTs vor, allerdings gab die EU-Kommission zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen ihre Zustimmung nur unter Vorbehalt ab, dass NFTs, im Einzelfall doch unter die MiCA fallen sollen.
Die Rede ist von NFTs, die Teil einer Kollektion sind und erkennbar einer Gesamtemission zuzuordnen sind. NFTs erfreuen sich beim kommerziellen Vertrieb von Musik großer Beliebtheit. Musikalben, die durch NFTs verkörpert werden, werden über SONFT vertrieben. Musik Enthusiasten erwerben mit dem NFT das Nutzungsrecht am geistigen Eigentum. Dabei fungiert das NFT als Private Key, mit dem sich Inhaber des NFTs das jeweilige Musikalbum anhören können. Ein solcher NFT könnte zwar über den ERC-721 Standard geminted worden und damit technisch einzigartig sein, allerdings würde dieser NFT wohl im Einzelfall von MiCA umfasst sein, weil das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Album, innerhalb derselben Gattung identischer Musikalben fungibel ist. Das Beispiel der NFT Kollektion „Crypto-Punks“ zeigt eindrucksvoll, wie schwierig sich im Einzelfall die Subsumierung unter die MiCA gestaltet. Die Folge könnte die Fragmentierung des NFT-Marktes sein und einen internationalen Flickenteppich entstehen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
MiCA und Umweltschutz
VASPs werden in die Pflicht genommen, offenzulegen, mit welchem Konsensmechanimus (Proof of Work oder Proof of Stake), Coins und Tokens geminted bzw. verifiziert werden. Die ESMA erhält den Auftrag, sogenannte „Regulatory Technical Standards“ (RTS) zu entwickeln, mit anderen Worten, eine Methodologie und Nachhaltigkeitsindikatoren zu etablieren, um den Energieverbrauch und Anreizsysteme verschiedener Konsensverfahren beim Mining bzw. Validieren von Kryptowährungen zu bewerten. Spätestens 2 Jahre nach Inkrafttreten von MiCA, muss die EU-Kommission einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, der aufzeigt, welche Umweltauswirkungen verschiedene Konsensmechanismen haben. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft ein Mindestnachhaltigkeitsstandard (CO2-Cap) für Konsensverfahren festverbindlich definiert wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
MiCA: Auswirkungen auf Banken
Nachdem hier ein erster Überblick über die Markets in Crypto Assets Regulation präsentiert wurde, wird der dritte Teil der Serie näher darauf eingehen, welche Auswirkungen MiCA auf Banken hat und worauf es bei der Implementierung der Verordnung ankommt.