Fazit: Einführung von T+1 in Europa
Marktteilnehmer müssen in erheblichem Maße in die Automatisierung und Harmonisierung ihrer Prozesse investieren, um den Anforderungen des verkürzten Settlement-Zyklus auf T+1 gerecht zu werden. Dies stellt insbesondere kleinere Akteure und Teilnehmer, die in komplexen Wertpapierketten agieren, vor große Herausforderungen. Die erfolgreiche Umsetzung von T+1 erfordert zudem ein umfassendes Management der notwendigen Änderungen auf europäischer Ebene. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken, Regulierungsbehörden und Marktteilnehmern essenziell, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.
Langfristig bleibt eine weitere Verkürzung auf T+0 eine denkbare Option, die jedoch erst nach erfolgreicher Implementierung von T+1 geprüft werden kann. Die ESMA hat hierzu einen konkreten Projektplan entwickelt, der in drei Phasen unterteilt ist:
- In Phase 1, die bis Ende des dritten Quartals 2025 abgeschlossen sein soll, werden Prozesse und angepasste Marktstandards definiert.
- Darauf folgt Phase 2, in der die aktualisierten Prozesse bis Ende 2026 implementiert werden.
- Abschließend wird in Phase 3, die bis Ende des zweiten Quartals 2027 andauert, eine umfassende Testphase durchgeführt, um die Funktionalität und Stabilität der neuen Abläufe sicherzustellen.
Die ESMA schlägt vor, T+1 ab dem 11. Oktober 2027 verpflichtend in der EU einzuführen. Dieses Datum wurde mit Blick auf saisonale und operative Faktoren sorgfältig ausgewählt, um eine möglichst reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
Alle Marktteilnehmer wurden nachdrücklich aufgefordert, den Bericht zur Verkürzung des Abwicklungszyklus als Grundlage zu nehmen, um unverzüglich mit der Vorbereitung und Umsetzung operativer Anpassungen zu beginnen und nicht auf den Abschluss des regulatorischen Prozesses zu warten, der möglicherweise erst 2025 oder 2026 erfolgen wird.
Marktteilnehmer sollten demnach frühzeitig mit der Planung und Umsetzung beginnen, um Herausforderungen zu bewältigen und Chancen optimal zu nutzen.
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Das Original Dokument der ESMA finden Sie hier.